Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtgerecht

Stadtgerecht

, n.

Gerechtsame, Recht einer Stadt (III) 
  • das beliben eegemehidt [soll] soliche gelegne verfangenschafft ... sein weill vnd lebenlang, vnd lenger nit, nach stattgerecht leibgedingsweiss ... besitzen
    1582/90 BregenzStbr. 36