Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtgerechtigkeit
Artikel davor:
Stadtgehölz
Stadtgeld
Stadtgeleit
Stadtgemäuer
stadtgemein
Stadtgemeinde
Stadtgemeine
Stadtgemeinschaft
Stadtgemerk
Stadtgerecht
Stadtgerechtigkeit
, f.
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I
Privileg, eine Stadt (III) zu sein; Stadtrecht (I)
bdv.:
Stadtfreiheit (I)
- [Husum] ist erstlich im jahr 1582 von dem damahligen regierenden landsfuͤrsten herzog Adolphen zu Schleßwig und Holstein mit stattgerechtigkeit und andern privilegien begabet wordenA. Saur, Stätte-Buch (Frankfurt 1658) 873
- nahmen, wachsthum, stadt- und marck-gerechtigkeit erworben und zu wege gebracht1721 Knauth,Altenzella IV 16Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- stadt-gerechtigkeit ... bedeutet das sonderbare recht eine stadt anzulegen1762 Hellfeld IV 2436Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- 1465 ... erlaubte Kayser F. denen von Thuͤngen eine statt zu bauen, die alle benahmste stattgerechtigkeiten haben solle1783 Mader,ReichsrMag. II 173Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- 1255 erhielt sie [stadt Barth] von Jaromar II stadtgerechtigkeit und das luͤbsche recht1786 Gadebusch,Staatskunde I 186Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Asperg, mktfl. mit stadtgerechtigkeit1808 WürtStaatsHdb. 231Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
Gesamtheit der (insb. mit der Stadtgerechtigkeit I erworbenen) Privilegien einer Stadt (III); auch allg.: städt. Recht
- sulichs ewer begeren an uns gethun, ew recht zu sprechen, ist uns nicht czu thun, wann es wer wider unser statgerechtikaitum 1500 Zycha,BöhmBgr. II 493
- das er sein ... gemachte schuech an den ... markhtägen frei, ungehindert, gegen entrichtung des markhtgeldes und anderer gebürn, stadtgerechtigkheit nach, zum markht füeren ... mag1559 MHungJurHist. IV 2 S. 115Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- das die fraw den mann und der mann die fraw vormuge des soldtwedelischen privilegii und stadtgerechtigkeit erben soll1569 BrandenbSchSt. I 529
- [burgerait:] das ich ... die stattgerechtigkeit, statuten und löbliche gewohnheiten vestiglich halten, den schaden und nachtail wenten ... will1608/51 Kärnten/ÖW. VI 458Faksimile (ca. 46 KB)
- insonderheit werden den städten, weil diese [neu angesiedelten] holländer auch stadtgerechtigkeiten und freiheit haben wollen, alle commercia abgehen und das ganze land darüber in ... untergang gerathen1649 ProtBrandenbGehR. IV 253Faksimile - in Google Books
- ein jeder buͤrger und einwohner [wird] ernstlich vermahnet, uff alle jede gemeine stadt-gerechtigkeit und freyheiten gute achtung zu geben1658 GeraStR. 174Faksimile (ca. 200 KB)
- der einländischen und fremden handlung erfahrene, auch zum theil der polnischen sprache und der hiesigen stadtgerechtigkeiten wohlkundige leute [des commercien-collegii]1718 ActaBoruss.BehO. III 74
- [privilegium für das brau- und backamt] in betracht wir diese ravensbergsche staͤdte in ihrer possession der stadt-gerechtigkeiten ferner ohngestoͤhrt gelassen ... wissen wollen1781 NCCPruss. VII 127Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
III
wie Stadtgut (I)
vgl.
Gerechtigkeit (VII)
- wer kein bürger ist, soll sich der heyden undt aller stadtgerechtigkeit enthaltenum 1630 GubenRB. 36