Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtgerichter

Stadtgerichter

, m.

der Stadtgerichtsbarkeit (II) unterstellter Bewohner eines Stadtgerichts (II) 
  • so man zu feld oder fur schlosser kirchhof dorfer oder stet gezogen ist, so sein statgerichter und munteter mit einander von vierteiln zu vierteiln durch statgericht und muntat gleich aus als fur ein volk gezogen
    1525 BambChr. II 215
unter Ausschluss der Schreibform(en):