Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtgerichtsbesatzung
Artikel davor:
Stadtgemeine
Stadtgemeinschaft
Stadtgemerk
Stadtgerecht
Stadtgerechtigkeit
Stadtgericht
Stadtgerichter
Stadtgerichtinsasse
stadtgerichtlich
Stadtgerichtsbarkeit
Stadtgerichtsbesatzung
, f.
Besetzung (III), Einsetzung der Mitglieder eines Stadtgerichts (I); auch: die dafür geltende Ordnung
vgl.
Gerichtsbesatzung
- nach vermög vnd inhalt der stattgerichtsbesatzung, die albegen, wan stattamman, räth vnd richter im stattgericht B. besetzt vnd entsezt, offentlich gelassen wirdet, ist, wan ains dz ander vnder der burgerschafft der ehr halber rechtlich fürhaischen, die straff dessen, so verlustig werden, ohne gnad 10 pfd.um 1590 BregenzStbr. 38
- wan herr vogt und ambtleut die stattgerichtbesazung fürnemen oder ain stattamman das stattammanambt lenger nit tragen will, mag er bei herren vogt und ambtleuten umb die besazung anhalten1601 BregenzGQ. 186