Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtgerichtsdiener
Artikel davor:
Stadtgerechtigkeit
Stadtgericht
Stadtgerichter
Stadtgerichtinsasse
stadtgerichtlich
Stadtgerichtsbarkeit
Stadtgerichtsbesatzung
Stadtgerichtsbrauch
Stadtgerichtsbuch
Stadtgerichtsbuße
Stadtgerichtsdiener
, m.
Bote, Büttel, Scherge (II) eines Stadtgerichts (I)
bdv.:
Stadtgerichtsknecht
vgl.
Stadtbote
- im fall aber ... ein solcher ubelthaͤter einem stadt-richter aus der stadt entwich, und in das wasser-gericht kaͤme, und darinn wiederum durch die stadt-gerichts-diener ereilet oder ergriffen wuͤrde, so sollen sie schuldig seyn, denselben unserm wasser-mauth-einnehmer in die gefaͤngniß zu liefern1695 CAustr. III 390Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [es ist] von unseren ... pflegern und landgrichtsverwaltern zu P. ein stattgrichtsdiener nacher G. aufzunehmen, neben welchen auch der ... landgrichtsdiener in der statt sowohl als sonsten in landgricht auf üblthatten und straffbahren mishandlungen ohne einhalt oder widersprechen eines stattrichters sein fleissige aufsicht haben soll1710 OÖsterr./ÖW. XIV 110
- die kinder der land- und stadtsgerichtsdiener, wie auch die uͤbrigen gerichts-, fron-, thuͤr-, holz-, feld- und thurmwaͤchter ... sind handwerksfaͤhig1731 SammlKKGes. I 200Faksimile - digitalisiert im Rahmen von ALEX - Historische Rechts- und Gesetzestexte Online