Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtgerichtskummerbuch

Stadtgerichtskummerbuch

, n.

beim Stadtgericht (I) geführtes Buch zur Eintragung von Arresten, Sequestrationen 
  • das diesem gescheenen kummer ... niemands anders preferirt ... werden moge, haben mich ... beide ... erpethen, ihnen ein schriftlich urkundt, das solches also von worten zu worten ... ins stadtgerichts kummerbuch zu B. vorzeichnet worden, unter des gerichts sigel mitzutailen
    1571 BrandenbSchSt. I 572 f.