Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtgrabenarbeit

Stadtgrabenarbeit

, f.

wie Stadtgrabenstrafe 
  • [H.] ist bereits ... zu dem strang condemniert, von hochlöbl. n.ö. regierung pardonniert und auf 3 jahr lang in stadtgraben- und eisen-arbeit nach W. verschafft
    1608 Strnadt,Mat. 366