Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtgrenze
Artikel davor:
Stadtgewicht
Stadtgewohnheit
Stadtgewölbe
Stadtglocke
Stadtglöckner
Stadtgraben
Stadtgrabenarbeit
Stadtgrabenstrafe
Stadtgracht
Stadtgraf
Stadtgrenze
, f.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
(mit Grenzzeichen I markierte äußere) Grenze des Stadtgebiets (II)
- wenn eine leiche aus einer stad in die andere ... solle getragen und begraben werden, so solle die leiche von der stadt schuelern, do sie gestorben, bis an der andern stadtgrenitz gebracht werden1585 Preußen/Sehling,EvKO. IV 146Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- buͤrgermeister und rath ... klagen, daß er [statthalter K.] delinquenten gegen ihre privilegia innerhalb denen stadts-grentzen hat antasten laßen1662 RevalStR. II 293Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß burgemeister und rath die wege so weit die stadt-graͤntze gehen ... repariren1702 HessSamml. III 482Faksimile (ca. 482 KB)
- so sollen auf denen jahrmärckten ... dergleichen verdächtige persohnen ... zurück gewiesen, auch die ... bereits eingeschlichen seyn möchten, durch die militze ... zum thor hinaus über die stadt-gräntze gebracht werden1718 HannovGBl. 8 (1905) 220
- zu feld-waͤchtern werden von dem feldgericht drey tuͤchtige handfeste, der stadt-grentz und maale kundige und verstaͤndige leute dem magistrat in vorschlag gebracht1751 NCCPruss. I 956Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- der dritte bürgermeister ... hat die aufsicht über die stadtgrenzen, hude und weide und daß darunter von der stadt denen nachbarn nicht zu nahe getreten werde1798 IserlohnUB. 353Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster