Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtguardioffizier

Stadtguardioffizier

, m.

Befehlshaber einer Stadtgarde 
  • als im widrigen denen stadt-guardi-officirn ihre bey denen 23. tausend fl. welche bey denen allhiesigen land-staͤnden jaͤhrlich zuerheben habende gage inhibirt werden solle
    1693 CAustr. I 365