Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadthandlung

Stadthandlung

, f.


I wie Stadthandel (I) 
  • ist zu besorgen, daß schließlich das bare geld allein in die judengasse kommt, uns christen aber nur die bloße stadthandlung auf zettel und borg übrig bleibt
    1635 Kracauer,GJudFrankf. II 27
II wie Stadtgeschäft 
  • solle ... P.P. und G.M. irer bishero getragnen rathsstellen bemüessigt und ... G.R. und U.H. darein genomen und zu yedern fürfallenden gemainen statthandlungen gezogen werden
    1587 ArchÖG. 96 (1907) 134