Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadthattert
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Stadthafermetze
Stadthaft
Stadthaher
Stadthalbe
Stadthandel
Stadthandfeste
Stadthandlung
Stadthandwerksleute
Stadthatter
Stadthattert
, n.
wie Stadthatter
vgl.
Hattert
- eines he. stadthannen dienst und schuldigkeit ist, ... auf den stadthattert, jungen wald, ... und alles, was gemeyner stadt zugehörig fleißig zu besorgen und obwohlen1698 SchulerLibl.,RG. II2 338
- auf stadt hattert sollen keine schaaf noch ziegen heerde gelitten werden zu weyden, sie sey auch wem sie wolleum 1700 ArchSiebb.2 8 (1867) 90