Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadthatterung
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Stadthandfeste
Stadthandlung
Stadthandwerksleute
Stadthatter
Stadthattert
Stadthatterung
, f.
wie Stadthatter
- herr stadt haubtmann solle schuldig sein, alle jahr die stadthotterung 2 mahl: alls in dem frühlinng in waldt, und zuer herbstzeith in dem feldt zue besichtigenn, undt alle deszweg entstehendte strittigkhaiten zue verghüttenn1664 MHungJurHist. IV 2 S. 492Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- dass nachdeme die vormahlige waldordnung hiesiger stadt ... in vielen überschritten und hiedurch so städtische missbräuche eingeschlichen, dass .. die gantze stadt-hotterung, besonders aber die waldungen, zu unserer ... schaden in das ausserste verderben und abnahm gerathen mächten1769 MHungJurHist. IV 2 S. 776Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK