Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadthauptmann
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Stadthauptbuch
Stadthauptmann
, m., Stadthauptleute, pl.
I
Oberhaupt, Vorsteher einer Stadt (III); auch sonstiger städt. Amtsträger
vgl.
Hauptmann (II 2 b)
- hab ich ... gepetn den edln gestrenngen ritter, hern M.E., burger des rats und stathaubtman zwͦ K., das er sein innsigl on meiner stat an den brief gehanngen hat1500 GöttweigUB. III 383
- instruction, was unnser getreuer ... A., unser rate und jezo von neuem durch unns fürgenomenen und bestelten anwald unnsers stat rats in unser stat W., auch stathaubtman und burggrave unnserer burgkh daselbst ... handlen [solle]1530 Veltzé,Stadtguardia 173
- zu desto sicherparer fuersehung unnd erhaltung unnserer haubtstatt Wienn, ... ainen statthaubtman alhie zu bestellen1564 WienRQ. 310
- da ein statthaubtman nit aus der ... raths- oder gerichtsverwanten persohnen mittl erwehlt, sondern darzue ein anderer gemainer burger fürgenommen wurde, soll derselbige auch ... beaidigt werden1610 Innviertel/ÖW. XV 105
- ist einhellig erkent, daß ein jeweiliger schultheiß, welcher nit in dem ambt ist, jederweilen statthauptman sein solle1688 KaiserstuhlStR. 218Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- von den kleinen räthen bleibt es ein jeweiliger herr stadthauptmann beständig, sonst aber ein kleiner oder grosser rath 3 jahr1780 Wehrli,RefKammer 83
- [in Wien sind] die bisher von der regierung besorgten wohlfeilkeits- und marktsanliegenheiten ... dem stadthauptmann, welcher eigentlich blos einen kreishauptmann inner den linien und in der stadt vorzustellen habe, die kontrollierung aller dieser gegenstände [aufgetragen]1782 Kretschmayr-Walter I 2, 1 S. 54
- die aus der buͤrgerschaft genommenen viertelsmeister, rottmeister, stadthauptleute ... werden gewoͤhnlich bey der feuer-, markt-, straßen- und baupolicey [gebraucht]1804 v.Berg,PolR. IV 179Faksimile - in Google Books
II
(Ober-)Befehlshaber einer Stadtgarde oder einer städt. Truppe
bdv.:
Stadtgardehauptmann
vgl.
Hauptmann (VI 2),
Stadtmajor
- eines stathauptmans gwalt oder bevelch soll sich nit uff die statt, sonder uff dz veld verstahn, also dz in vatterlandts nöthen ein stathauptman mit dem statfendlin zun ersten uffbräche und uszüche1627 LuzernSTQ. IV 515Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- welchemnach solche juraments-ablegung bey dem ... auffzug der burgerschafft von denen jenigen officierern, welche er, herr stadt-hauptmann, auß der hratschiner burgerschafft erwoͤhlen moͤchte ... die juramenta wurden præstiret [werden koͤnnen]1701 Weingarten,CFerdLeop. 175
- von eben disen haͤndeln ist hergekommen, daß wider den selbst blessirten braunschweig-zellischen secretarium ... vom statt-hauptmann wegen gegen ihn und die ganze wache ausgestossener schimpff-worte eine injurien-klage uͤbergeben1729 Moser,StaatsR. 45 S. 440Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- geheime, auch hof- und regierungsraͤthe, adeliche: ... v.H. ... stadthauptmann zu D. und kriegs-commißariusKurmainzHofKal. 1770 S. 76
- bey dem austritt aus den schiffen paradirte die stadtmiliz und vor dem quartier die grenadiers unter commando des statt-hauptmanns1774 Moser,Reichstage I 109Faksimile - in Google Books
- vom gemeinen hand- und gehenden stadtdienste ... sind befreiet ... der stadthauptmann und uͤbrige stadtoberofficiers1788 Thomas,FuldPrR. I 367Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte