Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadthausuhrwerk
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Stadthandlung
Stadthandwerksleute
Stadthatter
Stadthattert
Stadthatterung
Stadthauptbuch
Stadthauptmann
Stadthauptmannschaft
Stadthaus
(Stadthausbewahrer)
Stadthausuhrwerk
, n.
mechanische Uhr am Stadthaus (I)
vgl.
Stadtuhr
- der statbodt soll selbst dieses stathaus uhrwerk schuldig sein taglich zu stellen und in gute obacht zu nehmen, damit deswegen keine klachten fallen moegen1630 Wittrup,RheinbergRG. Qu. 80