Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadthütung
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Stadtholz
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Stadtholzung
Stadthospital
Stadthotte
Stadthufe
Stadthunne
Stadthut
Stadthüter
Stadthütung
, f.
wie Stadthut (I)
- das auch niemandes, wer der auch sei, auf der stadthuetung und gemeine viehetrift sein viehe durch einen eigenen hirten hueten zuelassen nachgesehen werde1609 MittMeißen 2 (1887/91) 543
- ein haupt-abzugs-graben, welcher bey N. seinen anfang nimmt, die grund-stuͤcke des commercien-raths T. ... auf der einen, auf der andern seite aber die grund-stuͤcke von ... Driesner stadt-huͤtung [beruͤhret]1779 NCCPruss. VI 1674Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin