Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtinsiegel

Stadtinsiegel

, n.

wie Stadtsiegel 
  • czu einer geczeugtnus vnd bestetigung haben wiͤr disen priͤf vorinsigeld mit vnserm grossern stat insigel 
    1348 BudweisUB. 47
  • mit urkhund des briefs versigelt mit der erbern purger khlain stat insigl zu P.
    1384 SPöltenUB. II 268
  • to mehrerer bekenntniß und gröter getüchniß aller düsser vorgescrevenen stücken ... hebben wy rademænner verspraken unser stadt insegel witlicken hengen to laten an düssen brefe
    1384 Westphalen,Mon. III 1760
  • die von F. ... zoigten ouch einen brieff ... daran auch die von E. ir statt insigel gehenckt hetten
    1399 FreiburgHlGeistUrk. II 1
  • des zu einem gezeugnusse, so haben wir unser statinsigel an disen brife zurucke lassen drucken
    1414 ZMährSchles. 7 (1903) 53
  • mehre der warhet un wissenhedt hebben wy ... unser stadt-insegel laten hengen bemelden an dissen breve
    1516 Westphalen,Mon. I 2086
  • des zu urkhundt ... haben wir unnser stadinsigl hier unter gedrukht
    1559 MHungJurHist. IV 2 S. 116
  • urkundt dero wharheitt haben wir burgermeister und dero rhatt dero statt P. mit unserem stattinsiegell diese unsere volmacht wissentlich bevestigett
    1604 JbWestfKG. 7 (1905) 142
  • was maasen er ... hiesiger statt C. eine summe geldes ... auszuthun mit dem beding ... bewilliget, wofern er desfalß mit gehoͤrigen obligationen, so ... mit ... dem gewoͤhnlichen statt insiegell bestaͤrcket ... weren, der gebuͤhr versehen
    1661 HessSamml. II 596
  • urkundlich unseres hieran wollwißentlich gehangenen stadt insiegels und des secretarii unterschrift
    1681 IserlohnUB. 208
  • in wahrer uhrkundt dessen haben wir gegenwerttigen vocations schein unter unserem stadt in siegell undt syndici unterschrifft bekräftigen wollen
    1684 JbWestfKG. 3 (1901) 210
  • wann eine stadt ... appellirt, so kan solches durch einen procuratorem geschehen, welcher aber ein mit dem stadt-insiegel ... versehene vollmacht haben muß
    1721 KlugeBeamte IV 1309
  • uhrkundlich ist dieses subhastations-proclama unter hiesigen stadt-innsiegel aussgefertiget
    1731 JbUnivKönigsb. Beih. XVII 128
  • dan haben burgermeister und rhat zu mehrer bestatt und festhaltung gegenwärtiger zunft dieselbe mit ihrem gewohnlichen statteinsiegel corroboriren, von secretario vnterschrieben, vnd ihr erwehntes einsiegel daran ... hengen lassen
    1745 Crone,GildenCoesfeld 73
  • [zur handhabung der handlungen mit des heil. roͤmischen reichs ober-haupte werden] deputati ... bevollmaͤchtiget, welchem auch ... unter dem untergedruckten stadt-insiegel ... die gewaͤhr ... versprochen wird
    1771 HambGSamml. IX 552
unter Ausschluss der Schreibform(en):