Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtinsiegelverfertigung

Stadtinsiegelverfertigung

, f.

wie Stadtinsiegelsfertigung 
  • statt innsigil verfertigung halben: was gemaine statt, burgermaister, rath oder burgerschafft zuverhanndlen, zuverrichten unnd zuverfertigen haben, das würdet alles unter gemainer statt insigl ausgericht und verfertigt
    1417? SterzingStB. 343