Vorsteher der
Stadtkämmerei (I); zuständig für die Erhebung der
Stadtgefälle, die Anweisung von Zahlungen aus der
Stadtkasse, die Führung der
Kämmereibücher und die (öffentliche) Rechnungslegung vor dem
Rat (V 2); zT. auch mit richterlichen Funktionen
Stelle, Posten, Aufgabe eines
Stadtkämmerers