Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtkämmereramt

Stadtkämmereramt

, n.

Stelle, Posten, Aufgabe eines Stadtkämmerers 
  • seit das burgermaisterambt aufkommen und von dem stattcammererambt abgesöndert, [hat] ... ein stattcammerer [allein] den burgermaistern und rath seiner verwaltung rechnung ze thun
    1610 Innviertel/ÖW. XV 96