Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtkapitän

Stadtkapitän

, m.

Befehlshaber einer Stadtgarde, Bürgerkompanie; auch als Vorsteher eines Stadtteils
  • so vermeinen wir ... daß eine gewisse person, so bei den kriegessachen herkommen, zu verordnen, welche das ober-commando über die stadtcapitaine und andere unter-officierer, auch die bürgerschaft und eximirte hätte und dahin sähe, damit ... die thore genugsam besetzet würden
    1657 ProtBrandenbGehR. V 356
  • inquisitionsakten eines im namen des krämerausschusses an die stadtkapitaine ... übergebenen scripti, den judenhandel betreffend
    1704 Kracauer,GJudFrankf. II 116
  • die uͤbrigen mitglieder [der kommißion] sind der jedesmalige chef der koͤnigl. fortifikationsbrigade, ein officier von der artillerie ... der stadt major, der stadtkapitaine und ein mitglied des stralsundischen magistrats
    1788 Gadebusch,Staatskunde II 296
  • stadtmiliz: wenn der stadt-capitain zu H. die trommel ruͤhren lassen will, die stadtmiliz zu versammeln, soll er dieses zuvor dem stadt-commandanten melden
    1803 WeistNassau III 86
unter Ausschluss der Schreibform(en):