Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtkapitän
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Stadtkapitän
, m.
Befehlshaber einer Stadtgarde, Bürgerkompanie; auch als Vorsteher eines Stadtteils
- so vermeinen wir ... daß eine gewisse person, so bei den kriegessachen herkommen, zu verordnen, welche das ober-commando über die stadtcapitaine und andere unter-officierer, auch die bürgerschaft und eximirte hätte und dahin sähe, damit ... die thore genugsam besetzet würden1657 ProtBrandenbGehR. V 356
- inquisitionsakten eines im namen des krämerausschusses an die stadtkapitaine ... übergebenen scripti, den judenhandel betreffend1704 Kracauer,GJudFrankf. II 116
- die uͤbrigen mitglieder [der kommißion] sind der jedesmalige chef der koͤnigl. fortifikationsbrigade, ein officier von der artillerie ... der stadt major, der stadtkapitaine und ein mitglied des stralsundischen magistrats1788 Gadebusch,Staatskunde II 296Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- stadtmiliz: wenn der stadt-capitain zu H. die trommel ruͤhren lassen will, die stadtmiliz zu versammeln, soll er dieses zuvor dem stadt-commandanten melden1803 WeistNassau III 86Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK