Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtkarrentreiber

Stadtkarrentreiber

, m.

wie Stadtkarrer 
  • just acht tage für damahlß beuorstehender rahttswahll ... entstunde abermahlen alda zu W. in J.R. deß stattkarrentreibers hause ... ein geschwindeß fewer
    1673 Seibertz,QWestf. I 86