Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtkirchner

Stadtkirchner

, m.

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Kirchendiener (II) an einer Stadtkirche 
  • vom current-schülern: ... nachmittage [sollen sie] bey der sacristey mit dem statt-kirchner das teutsche liedt singen und dadurch den anfang zum gottesdienst machen
    1673 MittSchulg. 2 (1892) 18
  • worauf ... der stadt-kirchner J.K. ... solchen ornat .. biß an die kirche getragen
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 341
unter Ausschluss der Schreibform(en):