Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtklafter

Stadtklafter

, f.

ein städt. Längenmaß (für Holz)
  • daß aller holzkauff nach hieiger stadtklaffter, und derselben leng, wie bey dieser stadt gebraͤuchig ... erkaufft werden soll
    1566 Lünig,RA. III 1 S. 114
  • die gleichheit der klafter betreffend, solle durchgehends die allhiesige wienerische stadtklafter ... gebraucht werden
    1724 CAustr. IV 204
  • in dem holzverkaufe aber hat man sich [nach] der an dem rathhauße angehefteten wiener stadtklafter zu richten
    1777 NÖsterr./ÖW. IX 538