Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtkleiderordnung
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Stadtkleiderordnung
, f.
städt. Polizeiordnung (I), in welcher allen Einwohnern die ihrem jeweiligen Stand (I) gemäße Kleidung vorgeschrieben wird; zur Förderung der Unterscheidbarkeit der Stände und um übertriebenen Kleidungsluxus zu verhindern
vgl.
Kleiderordnung