Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtknechthaus

Stadtknechthaus

, n.

Wohnhaus eines Stadtknechts; mit Gefängnis
  • soll er sie alhie ins stattknecht hauss verwahrlich legen vnd durch einen hütter ... tag vnd nacht verwachen lassen
    1620 J. Kepler, Opera Omnia VIII (Frankfurt 1870) 439