Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtknechtsgarbe

Stadtknechtsgarbe

, f.

eine dem Stadtknecht zustehende Getreideabgabe
  • ist beschlossen, in dem einige ... sich weigeren, mit vorwand, sy geben dem stattknecht die jährliche garben etc., dass jeder ... den stattzohl geben solle, diseß gehe die stattknechtsgarben nichts an
    1694 KaiserstuhlStR. 219
unter Ausschluss der Schreibform(en):