Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtknechtsstube

Stadtknechtsstube

, f.

auch Dim.
Aufenthaltsraum der Stadtknechte; mit Haftlokal zur Kurzzeitunterbringung und für Privilegierte
  • F. seiner krankheit halben am stain auss der prissaun in das statknechtsstüblein gelegt
    um 1500 Knapp,NürnbKrim. 68
  • [ein Einbrecher wird] weilen er ein halber simpel in der stadtknechts-stube verschloßen, dort aufgehalten, andern morgens in den thurm gelegt und nach der kirche eine stunde an der geige auf den markt gestellt
    1694 Birlinger,AusSchwaben II 496
unter Ausschluss der Schreibform(en):