Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtkollekte
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(Stadtklerk)
(Stadtknappe)
Stadtknecht
Stadtknechtamt
Stadtknechtdienst
Stadtknechthaus
Stadtknechtsgarbe
Stadtknechtsstube
Stadtkoch
Stadtkollekte
, f.
I
an eine Stadt (III) zu leistende Geldabgabe
vgl.
Stadtschoß
- daß es bey der von ... buͤrgermeister und rath in ansetzung der gemeinen stadt-collecten gemachten verordnung ... gelassen werden soll1648 CStSlesv. III 2 S. 38
- die abgaben des staats entrichten sie als unterthanen, ... die stadt-collecten aber als buͤrger zu erhaltung ihrer stadt und zu ihren gemeinschaftlichen besten1760 v.Justi,Polizeiwissensch. I 348
II
Geldsammlung zugunsten einer Stadt und ihrer Einwohner; hier nach einem Stadtbrand (II)
- aussgifft der stadtcollect1635 AnnNassau 33 (1902/03) 329