Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtkollekte

Stadtkollekte

, f.


I an eine Stadt (III) zu leistende Geldabgabe
  • daß es bey der von ... buͤrgermeister und rath in ansetzung der gemeinen stadt-collecten gemachten verordnung ... gelassen werden soll
    1648 CStSlesv. III 2 S. 38
  • die abgaben des staats entrichten sie als unterthanen, ... die stadt-collecten aber als buͤrger zu erhaltung ihrer stadt und zu ihren gemeinschaftlichen besten
    1760 v.Justi,Polizeiwissensch. I 348
II Geldsammlung zugunsten einer Stadt und ihrer Einwohner; hier nach einem Stadtbrand (II) 
  • aussgifft der stadtcollect 
    1635 AnnNassau 33 (1902/03) 329