Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtkosten

Stadtkosten

, pl.

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Stadtausgaben; auf Stadtkosten auf Rechnung der Stadtkasse 
vgl. Stadtlast
  • wann ain wasserlaitung durch ainer sondern person hauß zů ainem brunn ... gefuͤrt würde, so solle dieselbig ... auff gemainer statkosten vnderhalten werden
    1567 Pegius,Dienstbarkeiten 67
  • so aber magistratus in stadtssachen aufm rathhaus ... occupirt gewesen, solle ihnen keine weinportion auf stadtskosten gebühren
    1723 Wittrup,RheinbergRG. Qu. 42
  • daß ... laͤndereien ... in ein eigenes auf gemeine stadtkosten anzuschaffendes buch ... eingezeichnet ... werden sollen
    1768 SystSammlSchleswH. II 1 S. 318
unter Ausschluss der Schreibform(en):