Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtkrämer
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Stadtknechtsstube
Stadtkoch
Stadtkollekte
Stadtkommandant
Stadtkonsulent
Stadtkontribution
Stadtkornmesser
Stadtkornmetze
Stadtkosten
Stadtkrämer
, m.
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in einer Stadt (II) ansässiger Krämer (I); iU. zum Gastkrämer und Landkrämer
- [der Rat schickt] gesworne ... mit den cramermeistern, die so gen vnder den statkromern vnd auch vnder den gestkromern vnd beschawen die gewicht, wagen vnd elen1430/43 OlmützStB.(Saliger) 64Faksimile - in Google Books
- weil es nun dergleichen gemeine und kleine kraͤmer viele giebt; so werden sie in stadtkramer und in landkramer eingetheilet1754 Ludovici,KfmLex.1 III 955
- gift zu fuͤhren ... ist ... den stadt- und landkraͤmern ... verbothen1794 RepStaatsVerwBaiern V 247Faksimile - in Google Books