Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtlandgut
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Stadtkür
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Stadtküster
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Stadtlade
(Stadtland)
Stadtlandgut
, n.
Landgut, das städt. Herrschaft unterstellt ist
- [für die] bestellung der stadt-landgüther ... [gilt der] § "was dann der stadt-gemeine land-güther betrifft"1584 Sachsse,MecklUrk. 299Faksimile (ca. 132 KB)
- [D. hat] nicht nur denen einem besitzer eines bauerguthes in C. zukommenden schuldigkeiten nachzuleben, sondern auch bei vorfallenden gelegenheiten ... für einen ... magistrat wie auch dem amte dieser stadt-landgüther zu erscheinen1753 SchlesDorfU. 243Faksimile - in Google Books