Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtlasten

Stadtlasten

, pl.

(von Bürgern und Einwohnern) zum Wohle einer Stadt (III) abverlangte Abgaben, Dienste und sonstige Verpflichtungen
  • von stadtlasten, kurfürstlicher schatzung, türkensteuer, accise und zöllen soll der rektor befreit sein
    1597 Mehler,Werl 197
  • solte gem. ...pfächter mit einquartierung und andern stattslasten nicht anders als ein bloßer pfächter angesehen und beleget werden
    1690 UnnaHeimatb. 29
  • [bürgermeister und rath sollen alle grundstücke und] die auf solche liegende gründe haftende pächte und stadt-lasten auch schulden ... aufführen
    1791 GesSammlMecklSchwerin I 296