Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtlasten
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Stadtlade
(Stadtland)
Stadtlandgut
Stadtlast
Stadtlasten
, pl.
(von Bürgern und Einwohnern) zum Wohle einer Stadt (III) abverlangte Abgaben, Dienste und sonstige Verpflichtungen
- von stadtlasten, kurfürstlicher schatzung, türkensteuer, accise und zöllen soll der rektor befreit sein1597 Mehler,Werl 197
- solte gem. ...pfächter mit einquartierung und andern stattslasten nicht anders als ein bloßer pfächter angesehen und beleget werden1690 UnnaHeimatb. 29
- [bürgermeister und rath sollen alle grundstücke und] die auf solche liegende gründe haftende pächte und stadt-lasten auch schulden ... aufführen1791 GesSammlMecklSchwerin I 296Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)