Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtlosung
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, f.
eine städt. Abgabe
vgl.
3Losung (VI)
- dye juden ... schollen von allen iren wein ... statlosung geben. auch von den wein, dy sy kauffenn von den leuten, ... auff das, das an der statlosung nichtis apgehe1421 MHungJud. I 161
- von anslahung der statlosung15. Jh. Ofen/ÖstBlLit. 1 (1844) 186
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