Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 3Stadtmark

3Stadtmark

, f.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
wie Stadtakzise 
zu 3Mark
  • [ein auswärtiger Weinhändler wird verurteilt zur Zahlung der] stadtmark 
    oJ. JbDüsseld. 49 (1959) 118
unter Ausschluss der Schreibform(en):