Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtmarkt
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Stadtmann
1Stadtmark
2Stadtmark
3Stadtmark
Stadtmarkt
, m.
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Markt (I), Marktveranstaltung in einer Stadt (II); gemäß dem der Stadt (III) gewährten Marktrecht (III)
- czu vorbytten [sind] heymliche mergte bey verlust desselben, das so unordentlicher weyße außwigk der ordentlichen stadtmargkten gekauft oder vorkauft wyrt1528 CDSiles. 27 S. 191
- die abkunfft der pfund-kammer, ... der stadt-marckten ... wie auch alle andere der stadt einkuͤnfte, ... sollen ... zum gemeinen kasten gebracht werden1609 RevalStR. I 336Faksimile (ca. 149 KB)
- menniglich, so vnser statt marckt gebrauchen, [sollen] mit vnser statt eln vndt gewicht ... versehen werden1614 Wüst,Policey VII 69
- das jus prohibendi, kraft dessen ... die zunft ... die arbeit und das gewerb inner dem derselben angewiesenen stadtmarkt ... niederlegen lassen kan1774 Wagner,Civilbeamte II 160Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)