Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtmarktmeister

Stadtmarktmeister

, m.

städt. Amtmann, dem die Aufsicht über den Stadtmarkt obliegt
  • das mass, so darumb den schustern geben ist ... welliches mess auch bey den statt marckmayster gefunden wurdet
    15. Jh. NürnbPolO. 109