Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtmarkung
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1Stadtmark
2Stadtmark
3Stadtmark
Stadtmarkt
Stadtmarktmeister
Stadtmarkung
, m.
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wie Stadtgebiet (II)
bdv.:
1Stadtmark (I),
Stadtweichbild
- alle die, die in der stat und statmarckuͤng siczen, leyden mit der stat gut und ubel1414 MBoica 47 S. 589
- ich sol ... in irer statt markung und oberkeit kein gut zu kauffen und an mich zu pringen macht haben one iren erlaub1532 DRWArch.
- [die stadt haͤtte nicht mehr denn 4] in den zehend- vnd guͤltgefaͤllen verwandte doͤrfflein; die stadt-marckungen selbsten waͤren anders wohin zehendbar1747 Moser,StaatsR. 30 S. 493Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [edeleute genießen] bloß die staͤdtische abzugsfreyheit, wenn anders ihre guͤter nicht auf der stadtmarkung gelegen sind1785 Fischer,KamPolR. I 432Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in hiesiger stadtmarkung wird dem stadtamt die vollstreckung dieser verordnung ... aufgetragen1804 v.Berg,PolR. VII 274Faksimile - in Google Books