Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtmaut
Artikel davor:
2Stadtmark
3Stadtmark
Stadtmarkt
Stadtmarktmeister
Stadtmarkung
Stadtmaß
Stadtmauer
Stadtmauerreparation
Stadtmaurer
Stadtmaurermeister
Stadtmaut
, f.
eine städt. Maut (I)
bdv.:
Burgmaut
vgl.
Stadtzoll
- von der bestetigung der statmaut: wir bestæten auch ewichleich ... di mawtt, di von alten zeiten ... zu der stat ze W. gehort hat1. Drittel 14. Jh. WienRQ. 88
- registrum mutarum in hoc volumine contentarum: primo die stattmaut ze S. fol. 11450 MittSalzbLk. 10, 3 (1870) 25
- das die inwoner mit den gesten kein gemeinschaft haben sollen, wann dodurch der statmawt vnd anderen genisen abgen mogen15. Jh. OlmützStB.(Saliger) 37Faksimile - in Google Books
- ordnung, nach welcher ... richter vnd rath der statt R. die gebühr ihrer habenden stattmauth abzufordern befugt seinum 1660 Radkersburg 45