Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtmenge

Stadtmenge

, f.

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wie Stadtvolk 
  • solche fürgenumene pollicei und markordnung ... ohne dergleichen kein statt oder marktmenig nit sein ... kan
    1547 Steiermark/ÖW. VI 139
unter Ausschluss der Schreibform(en):