Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtmetzger
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Städtmeisterschaft
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Stadtmenge
Stadtmerkzeichen
Stadtmeß
Stadtmesser
Stadtmetze
Stadtmetzger
, m., Stadtmetzler, m.
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in einer Stadt (II) ansässiger Metzger (I)
bdv.:
Stadtfleischhacker
- das die frembden mezlere ... stehen mogen on eintrag und verhinderung der statmezler1279 WürzbPol. 34
- damit nun auch irenthalb [dorff metzger] ein ordnung vnd (souil muͤglich) ein gleicheit mit den statt metzgern troffen werde1554 Reyscher,Ges. XII 264Faksimile - in Google Books
- ob zwischen dennen ... land- und statt-mezgern ... strittigkeiten fuͤrfallen1599 NÖLREntw. I 2 § 4
- K., witwe des ... bürgers u. stadtmetzgers K.W.1632 JbStraubing 60 (1957) 82
- daß ... das amt den rath in handhabung der policey und gerichtsbarkeit uͤber die stadt-metzger nicht stoͤren solle1772 Cramer,Neb. 121 S. 101
- [zwei fleischhauer sind verbunden] gleich den stadtmetzgern dem domkapitel aͤhnliche abgaben zu leisten1790 Thomas,FuldPrR. III 245Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte