Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtname
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Stadtmüller
Stadtmünze
Stadtmünzmeister
Stadtmusikant
Stadtmusikus
Stadtmutter
Stadtnachrichter
(Stadtnachtwache)
Stadtnagel
Stadtnahrung
Stadtname
, m.
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Status als Stadt (III)
vgl.
Name (IV)
- die stadt Radegast, die gar noch verfallen und ihren stadt nahmen verlohren hatte1530 Westphalen,Mon. III 715Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- ihrer gemeinde nutz ... zu befoͤrdern sie mit stadt-namen und rechte zu begnaden1603 NStaatsbMag. I 574Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)