Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtname

Stadtname

, m.

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Status als Stadt (III) 
vgl. Name (IV)
  • die stadt Radegast, die gar noch verfallen und ihren stadt nahmen verlohren hatte
    1530 Westphalen,Mon. III 715
  • ihrer gemeinde nutz ... zu befoͤrdern sie mit stadt-namen und rechte zu begnaden
    1603 NStaatsbMag. I 574
unter Ausschluss der Schreibform(en):