Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtnotdurft

Stadtnotdurft

, f.

wie Stadtnot 
  • die ersame ... schultheis, bürgermeister vnd rhadt vnser statt F. [haben] vnderthenigst anbracht, welcher gestaldt sie ietzt zu gemeiner stattnotturfft vnd befürderung derselbigen nutzens, ein summen geldts vfnehmen müsten
    1601 FrankenthalMschr. 9 (1901) 1
  • [dass] die stadt Emden ... kaum ... alle übrige ohnumgängliche stadtnothdurften bestreiten kann
    1749 ActaBoruss.BehO. VIII 287
  • steuer an die stadtcassa zur bestreitung der gemeinen stadtnotdürften und -auslagen
    1779/95 Flurschütz,Würzb. 79