Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtnotdurft
Artikel davor:
Stadtmusikus
Stadtmutter
Stadtnachrichter
(Stadtnachtwache)
Stadtnagel
Stadtnahrung
Stadtname
Stadtnot
Stadtnotar
Stadtnotariat
Stadtnotdurft
, f.
wie Stadtnot
- die ersame ... schultheis, bürgermeister vnd rhadt vnser statt F. [haben] vnderthenigst anbracht, welcher gestaldt sie ietzt zu gemeiner stattnotturfft vnd befürderung derselbigen nutzens, ein summen geldts vfnehmen müsten1601 FrankenthalMschr. 9 (1901) 1
- [dass] die stadt Emden ... kaum ... alle übrige ohnumgängliche stadtnothdurften bestreiten kann1749 ActaBoruss.BehO. VIII 287
- steuer an die stadtcassa zur bestreitung der gemeinen stadtnotdürften und -auslagen1779/95 Flurschütz,Würzb. 79