Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtordnung
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Stadtordnung
, f.
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eine Stadt (II) und ihre Bewohner betreffendes amtl. Regelwerk, insb. mit polizeirechtlichem Inhalt; auch: (gute) Rechtsordnung einer Stadt (III)
bdv.:
Stadtordnungsatzung
vgl.
Landesordnung
- stadtordnung: ... die j. soͤllen in ungelt sein mit allen iren keufen und in allem gebrauch wie die cristen1488/89? UrkJudRegensb. 199
- so ist aber gemeiner oberkeit der sicherest schirm: veste, trüwe, einhelligkeit in rat und tat, zuvor nach got, nach der warheit, nach statordnung1499 ArchBern 27 (1924) 166
- kein hawsgenos in der stat L., es sey frawe oder man, sol füran gehalten oder eingenumen werden, er hab dann vor bürgerrecht ... nach der statordnung erworben1506 LeutenbergStR. 456Faksimile (ca. 51 KB)
- solch und dergleichen straff oder busgeld, so gerichtlichen oder in craft gemainer stadtordnung gefelt, sol gemainem nutzen zu gutt eingenomen ... werden1525 Fries,OstfrkBauernkr. II 236
- ist der nuͤrnbergerischen statordnung ... von vischerey der wasser, see vnd weyer, so sy wider jren gewonlichen lauff auffsteigen, vnnd auff aines andern grund außgeen, ain sunderer artickel ... begriffen1544 Perneder,Inst. 29rVolltext (und Faksimile), Ausgabe von 1544 - in DRQEdit
- ein statut oder stattordnung, wann es ... die krafft eines contracts hat, mag es nit widerrůffen werden1550 Gobler,Rsp. 20rVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- in eyner gemeynen lands oder stattordnunge ist versehen, daß der jehnig, so waffen oder wehre tregt, vmb hundert ... gestrafft werde1565 Damhouder,Praxis 133rVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- was aber satzverhandlung, burkhrecht, zins, so nit dern von Wienn sonder anderer herren grundbuech unterworfen, [betrifft], die bleiben mit jurisdiction vermüg khais. mat. neugegebener statordnung nachmals vor dem statgericht billich1566 Tomaschek,Wien II 189Faksimile - in Google Books
- die stattordnung, so weilandt kaiser F. ... genedigclich confirmiert1578 WienRQ. 318
- wie lange die kinder ungetaufet liegen sollen, ist in der stadtordnung versehung1620/22 Stade/Sehling,EvKO. VII 1 S. 58Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- eine unumbgängliche notturft, ... eine neue instruction oder stattordnung ... verfassen zu lassen1690 OÖsterr./ÖW. XII 469
- die stadt- und marktsordnung ... verlangt die ellen-, maaß- und gewichts-bezeichnung ... zu marktszeiten ... unter behoͤriger strafe anzusehen1774 Wagner,Civilbeamte II 198Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in ansehung des taubenhaltens trift man allerhand besondere landesgesetze, stadt- und dorfordnungen, auch gewohnheiten an1780 Gabcke,DorfBauernR. 289Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- stadtbediente, adeliche, fremde [sind] ... theils nach dem herkommen, theils vermoͤge besonderer stadtordnungen von dessen gerichtsbarkeit eximiret1786 Gadebusch,Staatskunde I 178Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wo in einer stadt freiheit oder stadtordnung auch fuͤr dieses oder jenes nicht zuͤnftige gewerbe ... die erlangung des buͤrgerrechts ... vorgeschrieben sey1807 SammlBadStBl. I 438