Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtpfänderamt

Stadtpfänderamt

, n.

Behörde des Stadtpfänders 
  • zwischen dem amt W. ... [und] dem ... stadt- und untergericht, auch stadt- und landpfänderamt ... [sind] unterschiedliche irrungen entstanden
    1679 Lahner,Samml. 132
  • die von dem burgermeister- und stadtpfaͤnder-amt wegen abspannung der ehehalten .... verwiesene sachen werden daselbst [im Untergericht] entschieden
    1780 Lahner,NürnbR. 351