Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtpfänderamt
Artikel davor:
Stadtordnungsatzung
Stadtorganist
Stadtorganistendienst
Stadtorgelmeister
(Stadtpaie)
Stadtpastor
Stadtpedell
Stadtperson
Stadtpfandbuch
Stadtpfänder
Stadtpfänderamt
, n.
Behörde des Stadtpfänders
vgl.
Landpfänderamt
- zwischen dem amt W. ... [und] dem ... stadt- und untergericht, auch stadt- und landpfänderamt ... [sind] unterschiedliche irrungen entstanden1679 Lahner,Samml. 132Faksimile - in Google Books
- die von dem burgermeister- und stadtpfaͤnder-amt wegen abspannung der ehehalten .... verwiesene sachen werden daselbst [im Untergericht] entschieden1780 Lahner,NürnbR. 351