Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtpfarrei

Stadtpfarrei

, f.

Amt, Posten, Amts- und Seelsorgebereich eines Stadtpfarrers 
  • das quotembergeldt zu der stattpfarrey erlegen
    1589 MittSalzbLk. 135 (1995) 561
  • das die seminaristen, so die statt-pfarrey in abwesenheit des W. versehen, öffters ... nichts zu essen bekommeten
    1732 FreibDiözArch.3 3 (1951) 48
  • daß, so viel die staͤdte anlangt, die zaͤhlung des volks ... nicht durch die stadt-pfarrei, sondern durch das oberamt und die stadt-vorgesezte besorgt werden solle
    1767 SammlBadDurlach I 363
  • das dekanat und stadtpfarrey S. dem bisherigen pfarrer H. zu R. zu übertragen
    KurBadRegBl. 10 (1812) 152
unter Ausschluss der Schreibform(en):