Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtpfeiferdienst

Stadtpfeiferdienst

, m.

Amtstätigkeit, Stellung als Stadtpfeifer 
  • [wir haben Z.] zu solchem stadt pfeiferdienst nominiret und berufen, ... daß er auf instehende weyhnachten dieses jahres g.g. antreten, das aufwarten in der kirchen wie auch das ablasen auf dem thurme zu gewöhnlichen stunden wechselweise mit posaunen und trompeten selb vieren verrichten, auch die stunden des nachts mit einem hörnlein fleißig melden, ingleichen genaue und gute wache und aufsicht wegen des feuers halten [soll]
    1675 NdLausMitt. 14 (1918/19) 115