Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtpfeiferstelle
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Stadtpfarrei
Stadtpfarrer
Stadtpfarrherr
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Stadtpfarrner
Stadtpfeifer
Stadtpfeiferdienst
Stadtpfeiferstelle
, f.
wie Stadtpfeiferdienst
- demnach durch herrn J.S. gewesenen kunst-pfeifers alhier tötl. hintritt deßen dienst und stadt-pfeifer stelle bey dieser stadt sich verledigt und nunmehro nötig, daß solcher dienst wiederumb mit einem hierzu tüchtigen subjecto ersetzet werde1675 NdLausMitt. 14 (1918/19) 114