Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtpfeiferstelle

Stadtpfeiferstelle

, f.

wie Stadtpfeiferdienst 
  • demnach durch herrn J.S. gewesenen kunst-pfeifers alhier tötl. hintritt deßen dienst und stadt-pfeifer stelle bey dieser stadt sich verledigt und nunmehro nötig, daß solcher dienst wiederumb mit einem hierzu tüchtigen subjecto ersetzet werde
    1675 NdLausMitt. 14 (1918/19) 114