Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtpflegamt
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Stadtpflasterer
Stadtpflegamt
, n.
wie Stadtpflege
- [damit] das stadt-pfleg-ambt ratione der daselbsten deponirten gelder, aus aller wiedrigen suspicion gestellt bleiben moͤge, so sollen die verwesere desselben ... eine ausfuͤhrliche specification, was fuͤr gelder selbiges jahr bey ihnen hinterlegt, wie viel davon und wem ausgegeben worden, dem rath vorlegen1699 Weißenburg i.N.Stat. 278