Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtpflege
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Stadtpfeiferdienst
Stadtpfeiferstelle
Stadtpfennig
Stadtpferd
Stadtpflasterer
Stadtpflegamt
Stadtpflege
, f.
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städt. Behörde zur Finanz- und Vermögensverwaltung; zT. mit weiteren Aufgaben betraut
bdv.:
Stadtpflegamt
vgl.
Amtspflege
- [selbiges decret ist] in alle hiesige stadtpflegen und aemter zu communiciren1677 Lahner,Samml. 520Faksimile - in Google Books
- die communen [doͤrfen] an einem billigen beitrage von ihren stadt- und amtspfleegen ... nicht zweifeln1786 AbhFeldsteußler 46