Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtpflege

Stadtpflege

, f.

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städt. Behörde zur Finanz- und Vermögensverwaltung; zT. mit weiteren Aufgaben betraut
vgl. Amtspflege
  • [selbiges decret ist] in alle hiesige stadtpflegen und aemter zu communiciren
    1677 Lahner,Samml. 520
  • die communen [doͤrfen] an einem billigen beitrage von ihren stadt- und amtspfleegen ... nicht zweifeln
    1786 AbhFeldsteußler 46