Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtpförtner
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Stadtpfennig
Stadtpferd
Stadtpflasterer
Stadtpflegamt
Stadtpflege
Stadtpfleger
Stadtpflegeramt
Stadtpflicht
stadtpflichtig
Stadtpforte
Stadtpförtner
, m.
städt. Bediensteter, dem die Aufsicht über ein einzelnes oder mehrere Stadttore obliegt
bdv.:
Stadttorwart
- vor herrn burgermeistern vnd rahtt erschiennen ... rahtsdienere vnd stadtspförtnere1632 HexprozKöbbingCoesfeld 74
- daß die an denen thoren befindliche wacht ... dem stadtpförtner bei visitirung der hereinkommenden sachen ... assistire1749 ActaBoruss.BehO. VIII 304
- lieget denen thorschreibern ob, die conservation der thore und bruͤcken, sowohl als deren reinlichkeit sich angelegen seyn, und ..., wenn dazu nicht die stadt-pfoͤrtner oder einige leute von dem magistrat bestellet, woͤchentlich ... unflath wegbringen zu lassen1777 Scotti,Cleve IV 2110